Rechtsprechung
VG Koblenz, 02.03.2010 - 1 L 71/10.KO |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Stützung eines Bürgerbegehrens gegen die Vollziehung eines Ratsbeschlusses; Einhaltung einer Zwei-Monats-Frist zur Einreichung von Bürgerbegehren gegen einen Gemeinderatsbeschluss gem. § 17a Abs. 3 S. 1 ...
Kurzfassungen/Presse
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Bürgerbegehren unzulässig
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Rheinland-Pfalz, 10.10.2003 - 7 B 11392/03
Bürgerbegehren, Unterschriften, Stadthalle, öffentliche Einrichtung, …
Auszug aus VG Koblenz, 02.03.2010 - 1 L 71/10
Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 10. Oktober 2003, 7 B 11392/03.OVG, zitiert nach ESOVG) kann zwar das Recht auf Durchführung eines Bürgerbegehrens dadurch gesichert werden, dass im Wege der einstweiligen Anordnung dem Vollzugsorgan der Gemeinde aufgegeben wird, zur Verhinderung vollendeter Tatsachen die Vollziehung von Ratsbeschlüssen zu unterlassen.